Die Stadtwerke Schwerin bauen Ihren Hausanschluss.
Die Hausanschlüsse für Strom und Gas werden im Auftrag der Netzgesellschaft Schwerin (NGS), die Hausanschlüsse für Wasser im Auftrag der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft (WAG) errichtet. Die Hausanschlüsse für Fernwärme und Glasfaser werden im Auftrag der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) gebaut.
Als modernes Serviceunternehmen im Querverbund bieten wir Ihnen die Strom-, Wasser-, Gas-, Wärme- und Glasfaserversorgung im Stadtgebiet Schwerin aus einer Hand.
Wir möchten Ihnen nachfolgend eine Hilfestellung geben, damit die Errichtung Ihres Hausanschlusses so schnell wie möglich erfolgen kann.
1. Der Hausanschluss-Antrag
Den Antrag zur Herstellung Ihrer Hausanschlüsse für Wärme und weitere Medien finden Sie hier zum Download:
Laden Sie sich das Formular herunter und füllen Sie dieses bitte
vollständig aus. Den Antrag senden Sie uns bitte zusammen mit den im Formular genannten Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zu. Vergessen Sie bitte nicht Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Wichtig: Bitte stimmen Sie alle erforderlichen technischen Angaben mit Ihren Installateuren ab.
Wird mehr als ein Anschluss benötigt, setzen wir vorwiegend die Mehrspartenhauseinführung (MSH) als zentrales Anschlusssystem für die Strom-, Wasser-, Gas-, Wärme- und Breitbandkabel sowie für die Telefonleitungen ein.
Hinweis: Formblätter der Schweriner Abwasserentsorgung (SAE) für den „Antrag auf Erlaubnis zum Anschluss an eine öffentliche Entwässerungsanlage” erhalten Sie
► hier (Link zur SAE) [Externer Link]
oder in unseren Kundencentern.
2. Unser Angebot
Wir beraten Sie gern vor Ort und klären alle offenen Fragen. Einen Beratungstermin
können Sie telefonisch vereinbaren.
Auf der Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein verbindliches Angebot sowie die Netzanschlussverträge für Strom und Gas. Diese senden wir Ihnen per Post oder per E-Mail zu.
Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Anschlussleitungen bis in das Gebäude sowie bei Fernwärme
die Kosten der Übergabeeinrichtung (HAST oder ÜST).
Tipp: Für Erdarbeiten (Selbstaufgrabung) auf Ihrem Grundstück können Kosten erstattet werden. Bitte besprechen Sie diese Arbeiten vor Ausführung mit uns.
3. Die Herstellung
Bitte erteilen Sie uns
schnellstmöglich den Auftrag zur Herstellung der Hausanschlüsse, damit es zu keinen Verzögerungen in Ihrem Bauablauf kommt.
Um die Genehmigungen für den Straßenaufbruch und die Ausführung der Baumaßnahme in öffentlichen Verkehrswegen kümmern wir uns.
Sobald diese vorliegen, können wir beginnen. Den entsprechenden Termin stimmen wir selbstverständlich mit Ihnen ab.
Hinweis: Für die genannten Genehmigungsverfahren benötigen wir nach Auftragserteilung durch Sie eine Vorlaufzeit von etwa vier Wochen. Diese kann von uns nicht beeinflusst werden.
4. Inbetriebsetzung
Die Fertigstellung der Installationsanlagen ist von den Fachfirmen
mit den einschlägigen
Formblättern bei uns anzumelden.
Damit wird garantiert, dass die Installationsarbeiten nach den gültigen Normen sowie den vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien durchgeführt werden.
Liegen uns die Fertigstellungsanzeigen der Installateure vor, werden die Zähler für die Verbrauchsabrechnung von uns eingebaut.
Hinweis: Installateure, die nicht ständig in unserem Versorgungsgebiet arbeiten, müssen sich vor Beginn der Arbeiten mit uns in Verbindung setzen.