Elektromobilität liegt bundesweit weiter im Trend. Besonders Pedelecs, E-Bikes und auch elektrische Lastenfahrräder erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit.
Mit dem „Förderprogramm für Pedelecs, E-Bikes und E-Lastenfahrrädern“ unterstützen die Stadtwerke Schwerin Stromkundinnen und -kunden in diesem Jahr bei der Anschaffung elektrisch betriebener oder unterstützter Zweiräder.
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie nachfolgend.
Es gilt die "Richtlinie für die Förderung von Pedelecs und E-Bikes sowie elektrischen Lastenfahrrädern" der Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS).
Förderung Pedelec, E-Bike oder E-Lastenfahrrad
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neukauf eines Pedelecs oder E-Bikes sowie eines elektrischen Lastenfahrrads ab dem 01.01.2024.
Nicht förderfähig sind Gebraucht- und Eigenbaufahrzeuge sowie Nachrüstsätze.
Wer wird gefördert?
Der Antragsteller hat seinen Wohn- bzw. Firmensitz in Schwerin und ist zum Zeitpunkt der Auszahlung sowie mindestens ein weiteres Jahr danach Stromkundin bzw. -kunde der Stadtwerke Schwerin.
Außerdem muss der Antragsteller auch der Käufer des Fahrrads sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5% des
reinen Kaufpreises (maximal 300 Euro), ohne Sonderausstattung und
Zusatzausrüstung wie zum Beispiel Helm oder Ersatzakku.
Gefördert werden maximal zwei Fahrräder pro Kunde.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag muss spätestens einen Monat nach Kauf des Fahrrads gestellt werden.
Bitte füllen Sie den Förderantrag vollständig aus und senden Sie uns diesen unterschrieben zu. Die Stadtwerke Schwerin entscheiden auf Grundlage der Förderrichtlinie und der verfügbaren Mittel über den Antrag.
Es werden im Jahr 2024 insgesamt maximal 30 Pedelecs, E-Bikes und E-Lastenfahrräder gefördert. Sollte dieses Kontingent bereits vor Ablauf der Frist (31.12.2024) erreicht sein, endet das Förderprogramm vorzeitig.