Bei Neuabschluss einiger Strom- und Gastarife geben wir eine Preisgarantie für die Erstlaufzeit. Der Umfang der Preisgarantie kann je nach Tarif unterschiedlich sein.
Folgende Arten von Preisgarantien gibt es bei uns:
Die Nettopreisgarantie
Die Nettopreisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten, der Netzentgelte sowie der staatlich veranlassten Umlagen und Abgaben.
Ausgenommen von der Preisgarantie sind nur:
- die Umsatzsteuer
- die Stromsteuer (Strom) bzw. die Erdgassteuer (Erdgas)
- zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
Bei Änderungen der ausgenommenen Preisbestandteile können wir die Preise auch während der Gültigkeit der Preisgarantie anpassen.
Die eingeschränkte Preisgarantie
Die eingeschränkte Preisgarantie sichert Sie ab gegen Änderungen der Energiebeschaffungskosten und der Netzentgelte.
Für Strom gilt:
Ausgenommen von der Preisgarantie sind:
- die Umsatzsteuer
- die Stromsteuer
- die KWK-Umlage
- die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV
- die Offshore-Netzumlage
- zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
Für Erdgas gilt:
Ausgenommen von der Preisgarantie sind:
- die Umsatzsteuer
- die Energiesteuer
- die Gasspeicherumlage
- die Bilanzierungsumlage
- die Konvertierungsumlage
- das Konvertierungsentgelt
- zukünftig neu einzuführende Steuern, Abgaben und hoheitliche Belastungen
Alle von der Preisgarantie ausgeschlossenen Preisbestandteile sind staatlich veranlasst und von uns nicht beeinflussbar. Bei Änderungen können wir die Preise auch während der Gültigkeit der Preisgarantie anpassen.